§45 SGB 11 – Hilfe bei der Haushaltsführung
§45 SGB 11 – Hilfe bei der Haushaltsführung
- Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Kochen
einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten - Reinigen und Aufräumen der Wohnung
- Spülen
einschließlich der Reinigung des Spülbereichs - das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung