§45 SGB 11 – Hilfe bei der Haushaltsführung

  • Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • Kochen
    einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten
  • Reinigen und Aufräumen der Wohnung
  • Spülen 
    einschließlich der Reinigung des Spülbereichs
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung