§45 SGB 11 – pflegerische Betreuung
§45 SGB 11 – pflegerische Betreuung
Im Bereich der pflegerischen Betreuung übernehmen wir je nach Bedarf folgende Leistungen:
- Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
- Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
- Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht
- Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und
Behördenangelegenheiten