§45 SGB 11 – pflegerische Betreuung

Im Bereich der pflegerischen Betreuung übernehmen wir je nach Bedarf folgende Leistungen:

  • Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
  • Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
  • Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht
  • Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und
    Behördenangelegenheiten