Zusammengefasst regelt er diesen Sachverhalt: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 v. H. des Pflegesachleistungsbetrages nach § 36 SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, soweit für die entsprechenden Leistungsbeträge keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden“.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nur Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich
ab Pflegegrad I nach §45b der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ monatlich
Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung und Beratung der einzelnen Zuzahlungsmöglichkeiten!
Alltagsassistenz
Was ist Alltagsassistenz?
Menschen mit Behinderung entscheiden mit Hilfe von Assistentinnen und Assistenten , was er/sie wann, wie, wo und mit wem machen möchte ,Tagesablauf, an den man sich halten muss. So besteht die Freiheit, das zu tun, was den eigenen Vorstellungen wie den Alltag aussehen soll.
Sicherheit und Verlässlichkeit
Alltagsassistentinnen und -assistenten
Hohe Flexibilität beim Aufgabengebiet
Abgesicherte Assistenz durch feste Mitarbieter
Schule, Arbeit, Freizeit
Assistenz am Arbeitsplatz
Hilfestellung in der Schule
Begleitung in der Freizeit
Unterstützung bei Festen und Veranstaltungen
Begleitung zu Terminen
Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden und Ämtern