Für Menschen mit einer Pflegestufe ist es möglich, staatliche Unterstützung zu bekommen.
Seit Februar 2019 können wir außerdem mit den Krankenkassen nach § 38 SGB V Haushaltshilfe abrechnen. Bitte fragen sie bei ihrer Krankenkasse oder ihrem Arzt nach, ob sie sich dafür qualifizieren.